Möglichkeit zur Beteiligung im Bebauungsplan-Verfahren – Hubertusallee 1

Kartenausschnitt in schwarz und weiß.

Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Grunewald

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-83 VE – Hubertusallee 1

(Geltungsbereich vgl. nebenstehenden Planausschnitt)

 

Ziel/Zweck: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung von Büro- und Geschäftsgebäuden
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 4-83 VE wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs
(BauGB) im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Sie haben nach § 3 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen und
nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung hierzu Stellungnahmen abzugeben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

 

Zeitraum: 12. Februar 2024 bis einschließlich 12. März 2024
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-83 VE wird gemäß § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) im Internet unter www.bebauungsplan.charlottenburg-wilmersdorf.de sowie auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin unter www.mein.berlin.de bereit gehalten. Gemäß § 3 Absatz 2 des PlanSiG besteht darüber hinaus die Möglichkeit, die Unterlagen im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Liegenschaften und IT – Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung zu folgenden Zeiten einzusehen:
Jeweils Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 9029-15153 auch außerhalb dieser Sprechzeiten.

 

Ort: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abt. Stadtentwicklung,
Liegenschaften und IT – Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung,
Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, 5. OG, Zimmer 5100

 

Erläuterungen zum Verfahren oder zu den Inhalten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-83 VE erhalten Sie telefonisch unter 9029-15153
oder auf Anfrage per E-Mail an stadtplanung@charlottenburg-wilmersdorf.de.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1
Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten /E -Mail-Adresse dient ggf. der weiteren Kommunikation. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die unter den oben genannten Internetadressen abrufbar ist und mit ausliegt.

Schwarzer Text auf weißem Untergrund mit einem Kartenausschnitt.